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Gemeinderechnung
Der Lohn der kantonal angestellten Lehrpersonen, der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Vikarinnen und Vikare wird durch den Kanton ausgerichtet.
Die Schulgemeinden übernehmen 80% der Besoldung sowie den gleichen Anteil an den Kosten für berufliche Vorsorge, Versicherungen, Abfindungen und Entschädigungen. Die erwähnte Kostenaufteilung zwischen den Schulgemeinden und dem Kanton gilt seit dem
1. Januar 2012 gemäss Finanzausgleichsgesetz. Der Kostenanteil des Kantons von 20% ist im § 61 Volksschulgesetz geregelt.
Monatliche Gemeinderechnung
Der Kanton erstellt jeweils nach dem monatlichen Lohnlauf die Gemeinderechnung und sendet diese an die Schulgutsverwaltungen. Schulgemeinden, welche die Unterlagen zur Gemeinderechnung direkt aus dem Personal- und Lohnadministrationssystem PULS-ZH herunterladen, erhalten nur die Faktura.
Die Gemeinderechnung ist durch die verantwortliche Stelle zu prüfen.
Zahlungsfrist
Der Kanton bezahlt die Löhne spätestens am 25. jeden Monats. Aus diesem Grunde ist die Faktura der Gemeinderechnung, die den Gemeindeanteil der Löhne der Lehrpersonen, der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Vikarinnen und Vikare betrifft, immer unmittelbar nach Erhalt zu bezahlen.
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Lehrpersonal
Sektor Lohn
Walchestrasse 21
8090 Zürich
Bürozeiten
Mo, Di, Do, Fr Mi | 08:00 - 11:45 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr |
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